Das neue Unterhaltsrecht – was bleibt von der Gerechtigkeit
So langsam muss man ja denken, ich säße nur vor dem Fernseher, nein, tue ich nicht. Aber Mittwoch Abend kommt derzeit immer erst die Frau Maischberger – siehe letzter Beitrag – und dann noch Mona Lisa und das guck ich bei der Gelegenheit dann auch noch gleich mit.
Gestern ging es um das neue Unterhaltsrecht und was es gebracht hat. Das Fazit war, gebracht hat es eine verlorene Geschiedenengeneration. Und zwar die, die vor der Reform geheiratet hat und nach der Reform geschieden wurde. Im eigenen Familienkreis musste ich erleben, dass ein Ex-Schwager sogar extra auf die neue Reform gewartet hatte, nur um sich dann unter für ihn besseren Bedingungen scheiden lassen zu können. So was gibt es.
Richtig ist die Aussage, dass sich heute Frauen auf die geänderte Situation einstellen können und entsprechende Verträge schließen können. Insbesondere Kinder würde ich nur noch mit Ehevertrag bekommen. Betroffen sind die Frauen, die im Vertrauen auf den Bestand der Ehe und der damit im Normalfall verbundenen gegenseitigen Sicherheit ihre eigenen berufliche Karriere hinten angestellt haben oder sogar ganz darauf verzichteten, um sich z.B. ganz der Betreuung der Kinder zu widmen. Leider wird letzteres immer noch als „kein“ Beitrag zum Unterhalt der Familie betrachtet, weil sich ein Wert für diese enorme Leistung so schwer beziffern lässt. Traurig.
Wer jetzt als Frau verlassen wird, muss sich meist um sich selbst kümmern – das neue geforderte Selbstverantwortungsprinzip wurde ja als Meilenstein im neuen Unterhaltsrecht bejubelt – und zudem noch um die Kinder, die ja zumeist bei den Müttern bleiben. Für die Betreuung bleibt dann meist kaum mehr Zeit übrig. Der Gesetzgeber mutet jetzt den Müttern ab dem 3. Lebensjahr des Kindes zu, für sich selbst zu sorgen. Das ist dann mindestens der Halbtagsjob, wenn Frau denn einen findet (ggf. nach 10 oder 15 Jahren Hausfrauentätigkeit) und dann noch eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind hat, denn auch 10jährige bedürfen meines Erachtens noch oder gerade der Betreuung. In diesem Alter findet der erste Kontakt mit Alkohol, Drogen und dem anderen Geschlecht statt. Wer da keinen Halt in der Familie hat, läuft Gefahr, auf Abwege zu kommen, welche damit verbundenen Probleme später dann wieder der Gesellschaft aufgehalst werden. Das ist allerdings nur meine persönliche Meinung.
Was ist also geschehen? Mal wieder das, was so oft passiert, wenn sich eine Ministerin oder ein Minister berufen fühlt, mit einem vermeintlichen Missstand aufzuräumen. Man schlägt von einem Extrem in das andere. Leider sind die meisten Familienrichter nicht so abgeklärt und selbstbewusst, hier Abhilfe und gerechte Lösungen zu schaffen. Das wäre aber ihre Aufgabe. Was der Gesetzgeber verbockt, muss – leider – die Praxis richten.
Der Rat an alle, die jetzt heiraten und Kinder bekommen wollen: bitte nur mit notariellem Vertrag und zwar bevor man heiratet und Kinder bekommt. Nach den Vertragsverhandlungen kann man sich dann wieder darauf konzentrieren, was wesentlich sein sollte: die Liebe und die Verwirklichung eines gemeinsamen Lebensplans.
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