RAF und kein Vergessen?
Nun steht es also fest, am 3. Januar 2009 und damit knapp zwei Jahre nach Brigitte Monhaupt wird nun auch Christian Klar aus seiner Haft entlassen werden. Erläutern muss man nicht, wer diese Personen sind. In jüngerer Zeit scheint der Deutsche Herbst durch Filme wie der „Baader-Meinhof-Komplex“ oder auch die heftigen Diskussionen im Vorfeld der Haftentlassung von Monhaupt wieder vermehrt die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Leider.
Nun juristisch gesehen ist die Entscheidung korrekt. Das deutsche Strafgesetz kennt die lebenslange Haftstrafe als Ausnhame zur zeitigen Freiheitsstrafe, da die Dauer unbestimmt ist. Es herrscht nach wie vor allerdings ein verbreiteter Irrglaube, lebenslang bedeute im Grunde „nur“ 15 Jahre. Lebenslang bedeutet lebenslang. Allerdings muss nach rechtsstaatlichen Grundsätzen dem Verurteilten die Möglichkeit der Freiheitserlangung eingeräumt werden, welche Möglichkeit aber frühestens nach 15 Jahren geprüft werden kann. Anderenfalls wäre § 38 des Strafgesetzbuches, der die lebenslange Freiheitsstrafe regelt, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Wir erinnern uns an unsere Grundrechte, die für jedermann gelten sollen. Rechtstaatlichkeit und vor allem Menschenwürde sind hier die Stichworte. Reue spielt als Kriterium übrigens keine Rolle. Selbst bei Feststellung einer „besonderen Schwere der Schuld“ dauert in der Regel eine Haftzeit in Deutschland nicht mehr als 17 bis 20 Jahre. Klar sass nun 26 Jahre ein. Nur zur Klarstellung, falls dies bereits an dieser Stelle nicht deutlich genug wird: ich verachte jeden Mörder, nicht nur Christian Klar.
Der im „Terrorjahr“ 1977 amtierende Bundeskanzler hiess Helmut Schmidt. Einer seiner und Hans-Jürgen Wischnewsikis grössten Verdienste im Umgang mit der RAF war meines Erachtens, dass beide die Meinung vertraten, Terroristen dürften nicht anders behandelt werden, als gewöhnliche Schwerverbrecher. Es ging nämlich den damaligen Protagonisten um Ulrike Meinhof und Andreas Baader genau darum, anders behandelt zu werden. Sie verstanden sich als politische Freiheitskämpfer mit höheren Zielen, als Musketiere oder Guerillakämpfer, als Elite der politischen Bewegung. Weit gefehlt, aber die Einbildung ist eines Menschen Himmelreich. Hätte man sich dazu hinreissen lassen, diesen Forderungen und dieser Einbildung zu folgen, stünde Deutschland heute anders da.
Aber dieser richtige Umgang mit diesen vernebelten und hirnverschissenen Idioten (sorry für den Ausdruck) sollte gerade jetzt eben nicht aufhören. Behandelt die noch lebenden Aktivisten dieser unglücklichen und dramatischen Zeit als das was sie waren und sind – als gewöhnliche Verbrecher. Auch wenn die Emotionen überkochen. Diese kaum beherrschbaren Emotionen machen diese Menschen erst zu etwas besonderem, Attribute, die ihnen keineswegs zukommen sollten. Zollt ihnen genau die Aufmerksamkeit, die ihnen zusteht, nämlich keine. Genau das war es doch, was diese Leute zu ihren Taten getrieben hat, größtmögliche Aufmerksamkeit zu erzielen. Daher das wahllose Morden von in der Öffentlichkeit stehenden Personen. Und doch waren und sind sie doch ganz gewöhnliche Verbrecher. Oder besser, wir hoffen doch, sie sind es nicht mehr.
Natürlich darf man auch die Ereignisse nicht bagatellisieren, diese Zeit war für Deutschland sicher einer der politisch schwierigsten, für die Gesellschaft eine der katastrophalsten und für die Opfer und deren Angehörige einer der schrecklichsten. Aber die Rechtsstaatlichkeit hat sich trotz aller Einwendungen, die man anbringen kann, bewehrt. Oder anders, sie wurde gerade aufgrund der Ereignisse, mit welchen man sich vorher in dieser Form noch nie konfrontiert sah, modelliert, modifiziert und weiterentwickelt. Und das wird auch so weitergehen. Organisiserte Terroristengruppen, Selbstmordattentäter, Cyber-Kriminalität und speziell auch Ereignisse wie 9/11 zwingen einen dazu. Deutschland wird nicht immer vorbereitet sein, handeln muss es trotzdem.
Jedes Schwerverbrechen fordert Opfer, sonst wäre es kein Schwerverbrechen. So kaltschnäutzig das klingt. So sehr ich die Opfer Buback, Ponto oder auch Schleyer bedauere und zutiefstes Mitgefühl für die Angehörigen hege, man sollte auch an die anderen Opfer und deren Angehörige, die gerade nicht durch die RAF, aber durch andere Verbrecher ermordet, hingerichtet, zu Tode gequält wurden, denken. Im Ergebnis unterscheiden sich diese unsäglichen und grausamen Verbrechen nicht.
Wenigen Verbrechern wird derart eine Bühne bereitet, wie aktuell Herrn Klar. Meines Erachtens ist das ein Fehler. Lassen wir ihn das sein, als was Schmidt ihn und die anderen zu Recht bezeichnet hat und von welcher Sorte es zu meinem tiefsten Bedauern viel zu viele gibt - einen gewöhnlichen Schwerverbrecher, der nach 26 Jahren aus der Haft entlassen wird.
September 26th, 2011 at 5:13 am
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