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	<title>Comments on: Polizei ohne Grenzen</title>
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	<description>Leben, Universum, Rest</description>
	<pubDate>Thu, 17 May 2012 23:24:56 +0000</pubDate>
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		<title>By: Konrad</title>
		<link>http://www.arnetrautmann.de/blog/243/polizei-ohne-grenzen#comment-264</link>
		<dc:creator>Konrad</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0000</pubDate>
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		<description>Erinnert uns die Inquisition nicht ein wenig an das US-amerikanische Rechtssystem ?
Zuerst die Umkehr der Beweislast.
Der Antragssteller traegt keinerlei Kostenrisiko, der Antragsgegner hat stets selbst fuer seine Verteidigung aufzukommen.
Ob eine Anklage schluessig und begruendet ist, interessiert ueberhaupt nicht, denn die "Zeugen" geniessen den Rang einer unfehlbaren Autoritaet.
Dass wir der Inquisition den modernen Blick auf die persoenliche Schuld zu verdanken haben, half den damaligen genausowenig wie den Beschuldigten in den USA, da sich Anklage im ganzen auf irrationale Tatbestaende stuetzte.
Um sich die Macht als Richter zu erhalten, hilft man einfach einwenig nach, um vermeintliche Tatbestaende zum Augenschein zu bringen.
Vergleichbar auch mit dem Konkursrecht.
Der Sequester hat freie Hand, etwa um nach dem "Niederstwertprinzip" Vermoegenwerte zu verneinen,dann als Konkursverwalter bei der "Stimmrechtszuerkennung" ungenehme Glaeubiger auszuschliessen, welche dagegen keine Rechtsmittel einlegen duerfen und last not least die Moeglichkeit, ueber die Glaeubigerbenachteiligungsabsicht, womit man jeden Prozess fuehren darf, da ein "dolus eventualis" ausreicht und somit immer einer richterlichen Ueberpruefung wert sein kann.
Das Problem damals wie heute ist wohl eins:
Die veraengstigten, orientierungslosen Menschen haben verlernt sich zu wehren, "Wehrhaftigkeit" ist nicht -wie in etwa in Japan- Teil der Tugendhaftigkeit.
Gruesse von Konrad
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		<content:encoded><![CDATA[<p>Erinnert uns die Inquisition nicht ein wenig an das US-amerikanische Rechtssystem ?<br />
Zuerst die Umkehr der Beweislast.<br />
Der Antragssteller traegt keinerlei Kostenrisiko, der Antragsgegner hat stets selbst fuer seine Verteidigung aufzukommen.<br />
Ob eine Anklage schluessig und begruendet ist, interessiert ueberhaupt nicht, denn die &#8220;Zeugen&#8221; geniessen den Rang einer unfehlbaren Autoritaet.<br />
Dass wir der Inquisition den modernen Blick auf die persoenliche Schuld zu verdanken haben, half den damaligen genausowenig wie den Beschuldigten in den USA, da sich Anklage im ganzen auf irrationale Tatbestaende stuetzte.<br />
Um sich die Macht als Richter zu erhalten, hilft man einfach einwenig nach, um vermeintliche Tatbestaende zum Augenschein zu bringen.<br />
Vergleichbar auch mit dem Konkursrecht.<br />
Der Sequester hat freie Hand, etwa um nach dem &#8220;Niederstwertprinzip&#8221; Vermoegenwerte zu verneinen,dann als Konkursverwalter bei der &#8220;Stimmrechtszuerkennung&#8221; ungenehme Glaeubiger auszuschliessen, welche dagegen keine Rechtsmittel einlegen duerfen und last not least die Moeglichkeit, ueber die Glaeubigerbenachteiligungsabsicht, womit man jeden Prozess fuehren darf, da ein &#8220;dolus eventualis&#8221; ausreicht und somit immer einer richterlichen Ueberpruefung wert sein kann.<br />
Das Problem damals wie heute ist wohl eins:<br />
Die veraengstigten, orientierungslosen Menschen haben verlernt sich zu wehren, &#8220;Wehrhaftigkeit&#8221; ist nicht -wie in etwa in Japan- Teil der Tugendhaftigkeit.<br />
Gruesse von Konrad</p>
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