Polizei ohne Grenzen

Heute wird ja viel darüber diskutiert, dass die nationalen Grenzen die Bekämpfung des internationalen Verbrechens erschweren, dass die Nationalstaaten eifersüchtig ihre Kompetenzen hüten und internationale oder supranationale Organisationen in der Verbrechensbekämpfung nicht besonders effektiv sind.

Dabei gib es in der Geschichte recht interessante, gelungen Vorbilder. Das 13. Jahrhundert war ein schwieriges für die katholische Kirche. Eine große Anzahl von Strömungen, Bewegungen und Moden versuchte, tatsächliche oder vermeintliche Missstände zu beseitigen. Manche der Bewegungen entwickelten die katholische Theologie weiter oder bereicherten das Kirchenleben um spannende Facetten, andere standen außerhalb. Diese Abweichler und Häretiker eine Gefahr für die Einheit der herrschenden katholischen Kirche dar.

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Bereits Papst Innozenz III. versuchte es mit einer gemischten Strategie aus „teile und herrsche“ sowie „Zuckerbrot und Peitsche“. An sich sehr vernünftig und auf der Teile- und Zuckerbrotseite auch recht erfolgreich, da er ein geschickter Diplomat und Vermittler war, wenig dogmatisch, wenn es darauf ankam; aber auch theologisch auf der Höhe, gut beraten und Disputen zugetan.

Schlecht dagegen sah es mit der Peitsche aus. Die Bischöfe waren wenig effektiv, das Schwert der durch dies durchzuführenden „Ketzerbefragung“ war stumpf. Wiewohl etwa die Waldenser durch interne Zwiste und Streitigkeiten geschwächt waren gelang es nicht, ihnen Herr zu werden. Die weltliche Macht war auch nicht immer zur Kooperation bereit. Je nach Interessenlage meinte man, sich der Häresien als Gegengewicht zur (zu) mächtigen Kirche bedienen zu müssen. Auch Innozenz’ Nachfolger, Honorius III., bekam die Probleme nicht in den Griff.

Aber Gregor IX. wusste eine Lösung. Er griff auf eine Truppe von Spezialbeauftragen mit Sondervollmachten zurück, die Inquisition. Die üblicherweise aus den besonders zuverlässigen Orden der Dominikaner und Franziskaner rekrutierten Inquisitoren waren eine gut organisierte und ausgerüstete Mannschaft. Sie bedienten sich absoluter Neuerungen bei der Ermittlung wie etwa geschriebenen Protokollen von Zeugenaussagen, die anderen Zeugen oder auch Beschuldigen vorgehalten werden konnten. Beschuldigten, die rückhaltlos aussagten und Tipps gaben, wurde Straffreiheit gewährt; eine art Kronzeugenregelung. Erfahrungen wurden gesammelt und in Buchform weitergegeben.

Vor allem aber war die Inquisition international aufgestellt. Ländergrenzen interessierten nicht. Egal, wo die Herren auftauchten, hatten sie praktisch unbegrenzten Zugang zur weltlichen Macht, die dafür sorgte, dass Beschuldigte zur Befragung auch auftauchten und gegebenenfalls die Strafe vollstreckt wurde.

Der Erfolg war überwältigend.

Leider litt diese anfänglich hochgradig effiziente Organisation unter einem Mangel an Kontrolle, an damit einhergehenden Wahnvorstellungen und an Machtbesessenheit. Außerdem war sie schlicht zu erfolgreich: die Zurückdrängung des Ketzertums überdeckte eine ganze zeitlang die Notwendigkeit von Reformen. Aber funktioniert hat das Ganze. Immerhin.

One Response to “Polizei ohne Grenzen”

  1. Konrad Says:

    Erinnert uns die Inquisition nicht ein wenig an das US-amerikanische Rechtssystem ?
    Zuerst die Umkehr der Beweislast.
    Der Antragssteller traegt keinerlei Kostenrisiko, der Antragsgegner hat stets selbst fuer seine Verteidigung aufzukommen.
    Ob eine Anklage schluessig und begruendet ist, interessiert ueberhaupt nicht, denn die “Zeugen” geniessen den Rang einer unfehlbaren Autoritaet.
    Dass wir der Inquisition den modernen Blick auf die persoenliche Schuld zu verdanken haben, half den damaligen genausowenig wie den Beschuldigten in den USA, da sich Anklage im ganzen auf irrationale Tatbestaende stuetzte.
    Um sich die Macht als Richter zu erhalten, hilft man einfach einwenig nach, um vermeintliche Tatbestaende zum Augenschein zu bringen.
    Vergleichbar auch mit dem Konkursrecht.
    Der Sequester hat freie Hand, etwa um nach dem “Niederstwertprinzip” Vermoegenwerte zu verneinen,dann als Konkursverwalter bei der “Stimmrechtszuerkennung” ungenehme Glaeubiger auszuschliessen, welche dagegen keine Rechtsmittel einlegen duerfen und last not least die Moeglichkeit, ueber die Glaeubigerbenachteiligungsabsicht, womit man jeden Prozess fuehren darf, da ein “dolus eventualis” ausreicht und somit immer einer richterlichen Ueberpruefung wert sein kann.
    Das Problem damals wie heute ist wohl eins:
    Die veraengstigten, orientierungslosen Menschen haben verlernt sich zu wehren, “Wehrhaftigkeit” ist nicht -wie in etwa in Japan- Teil der Tugendhaftigkeit.
    Gruesse von Konrad